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   BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06   

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BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06 (https://dejure.org/2006,1738)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2006 - 6 B 61.06 (https://dejure.org/2006,1738)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 6 B 61.06 (https://dejure.org/2006,1738)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4
    Schule; Versetzung; Nichtversetzung; Interesse; Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsklage.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4
    Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsklage; Interesse; Nichtversetzung; Schule; Versetzung

  • Wolters Kluwer

    Berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 S. 4 Verwaltungsgerichtsordnung VwGO an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Nichtversetzung in die nächsthöhere Klasse; Potentiell nachteilige Wirkungen einer unterstellt rechtswidrigen Nichtversetzung

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4
    Schule; Versetzung; Nichtversetzung; Interesse; Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung (Schüler) - Nichtversetzung und Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 619 (Ls.)
  • NVwZ 2007, 227
  • DÖV 2007, 166
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06
    Gegen sie spricht nicht, dass eine Nichtversetzung keineswegs zwangsläufig die Lebens- und Berufschancen beeinträchtigen muss, vielmehr als eine pädagogische Maßnahme auch im wohlverstandenen Interesse des - aus welchen Gründen auch immer - überforderten Schülers liegen und seine weitere Entwicklung und Bildung positiv beeinflussen kann (so in anderem Zusammenhang zutreffend der vom Berufungsgericht zitierte Beschluss des BVerfG vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 ).

    Der Kläger hat zwar die nach alledem verfahrensfehlerhafte Verneinung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses nicht ausdrücklich im Wege einer Verfahrensrüge gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO angegriffen, sondern eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1978 und vom 6. Dezember 1983 (jeweils a.a.O.) sowie von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1981 (a.a.O.) gerügt.

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06
    Ein solcher Nachteil muss weder unmittelbar bevorstehen noch sich konkret abzeichnen (im Anschluss an die Urteile vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 11.76 - und vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 39.83 -).

    Es hat daraus im Hinblick auf einen effektiven Rechtsschutz hergeleitet, dass ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Nichtversetzung schon dann anzunehmen ist, wenn im Einzelfall nachteilige Auswirkungen auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn des Schülers nicht ausgeschlossen werden können; der das Feststellungsinteresse begründende Nachteil muss weder unmittelbar bevorstehen noch sich bereits konkret abzeichnen (Urteile vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 11.76 - BVerwGE 56, 155 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 58 S. 46 f. und vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 39.83 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 86).

  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 B 61.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06
    Erklärt das Berufungsgericht eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Fehlens eines berechtigten Interesses im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts für unzulässig, so liegt ein Verfahrensmangel vor, wenn in der Sache hätte entschieden werden müssen (Beschluss vom 17. Dezember 2001 - BVerwG 6 B 61.01 - NVwZ-RR 2002, 323).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass für die Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO jedes nach vernünftigen Erwägungen schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art genügt (Urteil vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 100 S. 32 und Beschluss vom 17. Dezember 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.12.1983 - 7 C 39.83

    Nichtversetzung eines Schülers - Berechtigtes Interesse an der Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06
    Ein solcher Nachteil muss weder unmittelbar bevorstehen noch sich konkret abzeichnen (im Anschluss an die Urteile vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 11.76 - und vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 39.83 -).

    Es hat daraus im Hinblick auf einen effektiven Rechtsschutz hergeleitet, dass ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Nichtversetzung schon dann anzunehmen ist, wenn im Einzelfall nachteilige Auswirkungen auf die weitere schulische oder berufliche Laufbahn des Schülers nicht ausgeschlossen werden können; der das Feststellungsinteresse begründende Nachteil muss weder unmittelbar bevorstehen noch sich bereits konkret abzeichnen (Urteile vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 C 11.76 - BVerwGE 56, 155 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 58 S. 46 f. und vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 39.83 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 86).

  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06
    Aber auch dann, wenn der Kläger künftig erforderlich werdende Prüfungen nicht bestehen sollte und sich deshalb gegebenenfalls beruflich neu orientieren müsste, wäre die Gefahr, dass in diesem Zusammenhang auch die umstrittene Nichtversetzung zu seinen Ungunsten Berücksichtigung finden könnte, nicht von der Hand zu weisen (siehe auch Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 7 C 36.90 - BVerwGE 88, 111 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 286 S. 173).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass für die Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO jedes nach vernünftigen Erwägungen schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art genügt (Urteil vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 100 S. 32 und Beschluss vom 17. Dezember 2001 a.a.O.).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06
    Da die Divergenzrüge aber ausschließlich auf einen Verfahrensmangel zielt, ist sie zugleich als Verfahrensrüge aufzufassen (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5, vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313 und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06
    In der Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil liegt ein Verfahrensmangel, wenn sie auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht (Beschlüsse vom 4. Juli 1968 - BVerwG 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 und vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 3 B 76.04 - juris).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 3 B 76.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen des Vorliegens

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06
    In der Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil liegt ein Verfahrensmangel, wenn sie auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht (Beschlüsse vom 4. Juli 1968 - BVerwG 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 und vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 3 B 76.04 - juris).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 11 B 40.92

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung - Notwendigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06
    Da die Divergenzrüge aber ausschließlich auf einen Verfahrensmangel zielt, ist sie zugleich als Verfahrensrüge aufzufassen (vgl. Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5, vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313 und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7).
  • BVerwG, 02.04.1996 - 7 B 48.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Klageabweisung durch das BVerwG im Beschlußwege

  • BVerwG, 07.09.1995 - 6 B 32.95

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung ohne sachliche Prüfung wegen

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position der Klägerin in den genannten Bereichen zu verbessern (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134 und vom 24. Oktober 2006 - BVerwG 6 B 61.06 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 24 Rn. 3).
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt in einer Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil dann ein Verfahrensfehler, wenn diese auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht (Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - BVerwG 6 B 61.06 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 24 Rn. 2, vom 3. September 2010 - BVerwG 6 B 29.10 - Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 16 Rn. 6 und vom 4. Oktober 2013 - BVerwG 6 B 11.13 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 40.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position der Klägerin in den genannten Bereichen zu verbessern (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134 und vom 24. Oktober 2006 - BVerwG 6 B 61.06 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 24 Rn. 3).
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